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Die Bundesvereinigung Güterverkehrspraxis will den Papierkrieg auf den Höfen endlich beenden. Der geniale Plan zur Entlastung der Spediteure hat allerdings eine kleine, aber feine bürokratische Hürde.
Es ist der ganz große Wurf gegen den lästigen Zettelkram: Die Bundesvereinigung Güterverkehrspraxis hat ein wegweisendes Reformpapier vorgelegt. Das erklärte Ziel des Branchengremiums ist die radikale Vereinfachung des Speditionsalltags. Damit die Entlastung auch rechtssicher und ordnungsgemäß über die Bühne gehen kann, umfasst die offizielle Stellungnahme schlanke 27 Kernpunkte, die durch vier detaillierte Anhänge zur praktischen Anwendung ergänzt werden. Schließlich soll der Bürokratieabbau nicht im Chaos enden.
In der Praxis verspricht der Verband eine enorme Erleichterung für die geplagten Disponenten und Fahrer. Es gibt jedoch eine winzige Bedingung: Um in den Genuss der vereinfachten Verfahren zu kommen, müssen die Transportunternehmen vorab sämtliche Betriebsdaten, Routenprofile und Fahrernachweise vollständig, lückenlos und in dreifacher Ausfertigung einreichen. Wer weniger Papier will, muss also erst einmal beweisen, dass er die administrative Reife dafür besitzt.
Zitat des Tages
„Wenn ich erst drei Stunden lang Formulare ausfüllen muss, um nachzuweisen, dass ich keine Zeit für Formulare habe, dann hat das System zumindest eine gewisse innere Logik.“
Das Reformpapier sieht vor, dass lästige Wartezeiten an den Rampen künftig über ein standardisiertes Schnellverfahren gemeldet werden können. Dieses „Sofort-Entlastungs-Prozedere“ greift allerdings nur, wenn die Spedition im Vorfeld eine mehrseitige Berechtigungsmappe übermittelt hat. Der Verband betont, dass diese Maßnahme „zur Vermeidung vermeidbarer Mehrfachmeldungen“ unerlässlich sei. Nur so könne die geforderte Transparenz im Rahmen einer mehrstufigen Praxisabfrage gewahrt bleiben.
Besonders stolz ist man im Arbeitskreis auf den neu entwickelten „Anhang D“. Dieser regelt auf zwölf Seiten das vereinfachte Palettenkonto. Um Differenzen beim Tausch künftig ohne Diskussionen beizulegen, müssen Fahrer und Rampenpersonal vor der Beladung ein gegenseitiges Einvernehmen protokollieren. Sollte dies scheitern, tritt automatisch das dreistufige Schlichtungsverfahren des Verbandes in Kraft – inklusive schriftlicher Stellungnahme innerhalb von 24 Stunden.
In den Dispositionsabteilungen des Landes sorgt der Vorstoß bereits für helle Begeisterung. Disponent Mike S. aus Castrop-Rauxel hat versucht, einen seiner Lkw für das neue Schnellabfertigungsverfahren an einer Großrampe anzumelden. „Ich habe anderthalb Stunden lang die Anhänge eins bis drei ausgefüllt, um die Befreiung von der Nachweispflicht zu beantragen“, berichtet er. „Am Ende scheiterte es daran, dass der Drucker im Büro streikte und ich die Bestätigung nicht physisch ins Fahrerhaus legen konnte.“
Denn auch das gehört zur Realität: Obwohl die Bundesvereinigung eine „vollständig digitalisierte Prozesskette“ fordert, verlangen die meisten Empfängerrampen den vereinfachten Status weiterhin als laminierten Ausdruck. Der Fahrer steht also wie eh und je im Regen, hält nun aber statt eines Frachtbriefs die offizielle „Befreiungsbescheinigung von der Vorlagepflicht“ in den Händen – natürlich handschriftlich abgezeichnet vom Schichtleiter.
Branchenfazit
Die deutsche Logistik scheitert nicht am Transport von A nach B, sondern an dem Versuch, den Weg von A nach B mit zwei Leitz-Ordnern abzusichern.
Fazit, unromantisch ehrlich: Am Ende zeigt sich wieder einmal die unbarmherzige Wahrheit der Transportbranche: Wer Bürokratie abbauen will, gründet dafür am liebsten ein neues Komitee, das als erstes ein neues Formular entwirft. Die Spediteure werden auch diesen Leitfaden brav abheften – direkt neben den anderen Ordnern zur Effizienzsteigerung.
Hinweis: Dieser Beitrag ist Satire.