BMF bestätigt: Jogginghose & Badelatschen ab 2026 offiziell als Arbeitskleidung absetzbar

BMF bestätigt: Jogginghose & Badelatschen ab 2026 offiziell als Arbeitskleidung absetzbar

Berlin – Die Nachricht schlug ein wie ein leerer Kühlauflieger auf dem Rastplatz: Ab dem 1. Januar 2026 können Jogginghosen, Adiletten und ähnliche Bekleidungsteile vollumfänglich als beruflich veranlasste Arbeitskleidung steuerlich geltend gemacht werden. Das teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) heute überraschend in einem ergänzenden Anwendungsschreiben zur § 9 Abs. 1 Nr. 6b EStG-E (neu) mit.


Berufskleidung mit Gummizug: Anerkennung für die Straße

Bereits seit Jahren beobachten Berufsverbände, dass sich vor allem Berufskraftfahrer in einem klar definierten Dresscode bewegen: Jogginghose (gern speckig, mit ausgebeulten Knien), T-Shirt (wahlweise mit Werbeaufdruck oder Löchern) und Badelatschen (idealerweise mit Firmenlogo oder Nickname).

„Es wurde Zeit, dass auch der subkulturelle Beitrag der Trucker-Szene zur deutschen Arbeitswelt steuerlich gewürdigt wird“, erklärte ein Sprecher des BMF. Die neue Regelung erkennt an, dass diese Kleidung nicht privat, sondern fast ausschließlich im gewerblichen Kontext getragen wird – etwa beim Be- und Entladen, im Rasthof oder auf WhatsApp-Sprachnachrichten an den Disponenten.


Wichtig: Nur mit sichtbarer Berufsnutzung absetzbar

Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist laut Paragraphen-Entwurf:

  • § 9 Abs. 1 Nr. 6b Satz 3 EStG-E (neu): „Arbeitskleidung ist gegeben, wenn diese in ihrer Beschaffenheit, Farbe oder Geruch vom privaten Umfeld erkennbar abweicht.“
  • § 9 Abs. 1 Nr. 6b Satz 4: „Schriftzüge wie ‚Trucker des Jahres‘ oder Ölspuren gelten als hinreichende berufliche Zweckbindung.“
  • § 9 Abs. 1 Nr. 6c: „Badelatschen mit ergonomischem Fußbett und betrieblich veranlasster Laufleistung von über 4.000 Schritten täglich gelten als Schuhwerk im steuerlichen Sinne.“

Reaktionen aus der Branche? Begeistert.

„Endlich zahlt sich mein Stil aus“, meint Kevin-Mike S., Berufskraftfahrer aus Hamm. „Ich hab seit 2014 keine Jeans mehr angehabt. Jetzt kann ich das wenigstens absetzen.“ Auch große Speditionen planen laut Branchenkreisen bereits eigene Kollektionen in Kooperation mit Joggingmarken, darunter eine Edition „Thermo-Adilette Frostschutz“ für Wintereinsätze.


Aber Achtung: Diese Kleidung zählt nicht als Arbeitskleidung

  • Jogginghosen mit Glitzer
  • Badelatschen in Pastellfarben
  • Ironisch gemeinte Marken wie „Gucci“ oder „Balenciaga“

Fazit (und zwinkernder Hinweis):

Ob es sich hierbei wirklich um einen offiziellen Gesetzesentwurf handelt oder vielleicht doch eher um eine kleine satirische Auszeit vom Ernst des Steuerrechts – das muss jeder selbst wissen. Bis dahin bleibt: Wer sich im Dienst des Güterverkehrs stilbewusst kleidet, kann sich zumindest moralisch auf steuerliche Gerechtigkeit berufen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert