Physical Address
304 North Cardinal St.
Dorchester Center, MA 02124
Physical Address
304 North Cardinal St.
Dorchester Center, MA 02124

Ein neues Regelwerk verlangt Tempo‑Nachweise, Wartezeitprotokolle und ein Siegel fürs Tachographenfenster. Die Branche reagiert mit Kopfschütteln und einem Hauch Galgenhumor.
Das Regulierungsamt für Straßenverkehr und Laderaum (RSL) hat gestern die „Tempolimitverordnung für LKW“ veröffentlicht. Die Verordnung teilt Fahrzeuge in vier Tempoklassen ein, die sich nicht nur am Gewicht, sondern auch am Rampentyp, an der Ladeart und an der Anzahl der im Laderaum gestapelten Paletten orientieren. Jeder LKW muss künftig seine Klassenzuordnung mit einem amtlichen Klebesiegel am Fahrerfenster dokumentieren.
Neu ist auch die Pflicht, jede Fahrtminute in einem digitalen Tempo‑Protokoll zu erfassen. Fahrer sollen per App „TempoKontrolle“ jede Geschwindigkeitsänderung in 60‑Sekunden‑Intervallen bestätigen. Die App verlangt bei Grenzübertritt eine zusätzliche Bestätigung vom Disponenten. Offline wird ein Papierausdruck der letzten 72 Minuten verlangt, handschriftlich gegengezeichnet von Fahrer und Disposition. Papier ist, so die Verordnung, „rechtssicherer“.
Rastplätze und Rampen bekommen eigene Kontrollauflagen. Beim Einfahren auf eine Verladefläche ist ein „Rampenscan“ durchzuführen: Fahrzeugnummer, zulässige Tempoklasse, geschätzte Wartezeit und Palettenanzahl müssen in ein Formular T‑V‑13 eingetragen werden. Dauert das Warten länger als 15 Minuten, müssen Sender und Empfänger die Wartezeit elektronisch bestätigen. Bei fehlender Bestätigung droht ein Bußgeld, das nach Sekundenstaffel berechnet wird.
Kontrollen sollen laut RSL sowohl digital als auch physisch erfolgen. Kameras lesen die Fenster‑Siegelfarbe; mobile Kontrolleure prüfen die Papiere. Wird das digitale Tempo‑Protokoll nicht mit dem Ausdruck abgeglichen, gilt das Fahrzeug als „nicht konform“ und darf nicht weiterfahren, bis ein Vordruck M‑Nachweis vorliegt. Die Verordnung nennt als zulässige Ausnahmen nur „unvorhergesehene Naturereignisse“ – Überschwemmungen sind ausdrücklich genannt, Staus nicht.
Für die Disposition ändert sich alles. Tourenplanung muss jetzt Rampenklassifikation, Siegelverfügbarkeit und 72‑Minuten‑Papierdrucker koordinieren. Mautabrechnung, Ladezeiten und Ruhezeiten werden mit Sekundenauflösung verwaltet. Die Folge: längere Wartezeiten an der Rampe, mehr Telefonate zwischen Fahrer und Disponent, und ein neues Standardwort in der Branche: „T‑Form“. Der Galgenhumor ist groß, die Überstunden auch.
Die Bußgeldmatrix ist strikt. Kleine Fehler führen zu empfindlichen Strafen; mehrfaches Vergessen des Papiers oder ein falsch angebrachter Kleber können Punkte in einem neuen zentralen Register auslösen. Einsprüche sind möglich, allerdings nur über das Portal der Kommission für Fahrzeuggestützte Temporegelung (KFT) – und dort nur montags zwischen 09:00 und 11:00 Uhr. Branchenvertreter sprechen von Überforderung, Disponenten von „neuer Kunstform der Bürokratie“.
Die Verordnung ist ein Paradebeispiel dafür, wie man realen Problemen mit imaginären Formularen begegnet. Statt pragmatischer Lösungen bekommen Fahrer und Disposition zusätzliche Arbeitsschritte, die weder Stau vermeiden noch das Beladen beschleunigen. Was bleibt, ist die Sicherheit, dass irgendjemand irgendwo einen Haken an das richtige Kästchen setzen kann — und notfalls ein Bußgeld folgt. Wirklich beruhigend.
Hinweis: Dieser Beitrag ist Satire.