Tempolimitverordnung: Radikale Geschwindigkeitsreduzierung zur Erhöhung der Bürokratiestunden!


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LKW-Fahrer aufgepasst! Die Bundesregierung führt eine skurrile Regelung ein, die Ihre Transportlogistik auf den Kopf stellen könnte. Ab sofort gilt: Wenden im Schritttempo – zu Ihrer eigenen Sicherheit und der der Mitbürger.

Die neue Verordnung mit dem offiziellen Titel „Verordnung zur Vermeidung von Geschwindigkeitsrausch beim Wenden für Nutzfahrzeuge“ (VGV-GW) tritt bereits nächste Woche in Kraft. Demnach sind LKW-Fahrer dazu verpflichtet, beim Wenden nicht schneller als 5 km/h zu fahren, um Unfälle mit Fußgängern und spontan auftauchenden Kühen zu vermeiden. Dies soll die nationale Sicherheit und das Wohlbefinden der breiten Öffentlichkeit gewährleisten. Denn, wer hätte geahnt, dass das Wenden eines 40-Tonners für so viel Aufregung sorgen könnte?

Die Initiatoren der Verordnung, das neu gegründete Ministerium für Kuriositäten im Straßenverkehr (MKS), fanden heraus, dass in 97,3% der Fälle bei einem Wenden in schnellem Tempo die Gefahr besteht, dass Fußgänger aus dem Gleichgewicht geraten oder Kühe durch die Luft fliegen. Völlig unverständlich bleibt, woher die Statistiken stammen, aber lassen wir die Frage nach dem „Wie“ im Raum stehen. Die Sicherheit hat schließlich oberste Priorität – auch wenn es keinen Handelspartner gibt, der mit einem schleichenden LKW transportiert werden möchte.

Um die Einhaltung dieser absurde Regelung zu gewährleisten, müssen LKW-Fahrer spezielle „Wende-Kameras“ installieren, die eine Geschwindigkeitskontrolle während des Wenden dokumentieren. Diese werden direkt mit dem zentralen Überwachungsserver der MKS verbunden, der rund um die Uhr kontrolliert, ob der Fahrer die liebevolle 5 km/h-Grenze auch ja nicht überschreitet. Wer dagegen verstößt, muss mit drastischen Strafen rechnen – von Bußgeldern bis hin zu einem dreimonatigen Wenden-Ausschluss. Also, LKW-Fahrer: Immer schön langsam um die Ecke!

In einer ersten Reaktion drückte der Verband der LKW-Fahrer (VLF) seinen Unmut über die neue Verordnung aus und belegte diese mit der klaren Aussage: „Wir betreiben keinen Schrittpunktschleppverkehr!“ Doch der VKS bleibt hart: Was jetzt zählt, ist die aufrechte Haltung in der Gesellschaft – und ein gesunder, ruhiger Umgang mit dem allergrößten Gefährt auf unseren Straßen. Schließlich haben wir alle schon einmal über ein schleichendes Verkehrsschild gelacht.

Kommentar

Es scheint, als ob die kreative Schaffenskraft unserer Gesetzgeber keine Grenzen mehr kennt. Wo führt uns diese schleichende Besorgnis hin? Vielleicht bald zum „LKW-Parkour für den öffentlichen Nutzen“ – unter dem Motto: „Langsam wendet sich das Rad der Vernunft“. Oder anders gesagt: Die Geschwindigkeitsrauschverordnung ist wohl nur der erste Schritt in eine schleichend absurde Zukunft.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Satire.

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