POLIZEIMELDUNG – STREIFE VS. STRAHLKRAFT

Ort: A81 bei Ilsfeld – Zeit: kurz nach Sonnenuntergang

Am Freitagabend staunten Beamte der Verkehrspolizei Heilbronn nicht schlecht, als sie einen LKW mit der Leuchtkraft eines mittleren Volksfests aus dem Verkehr zogen.

Der 49-jährige Fahrer aus dem Landkreis Heilbronn hatte seinen Truck liebevoll „aufgepimpt“ – allerdings nicht mit dezenten Akzenten, sondern mit einer wahren Lichtorgel: 216 weiße LED-Leuchten, 96 orange Positionslichter und 68 rote Rückleuchten – alle aktiv, synchronisiert und blinkbereit.

Zur Energieversorgung diente ein eigens verbauter Zusatzakku im Format einer Autobatterie auf Steroiden. Dieser wies beim Kontrollzeitpunkt noch 23 % Restladung auf – laut Fahrer „gerade genug für die Rückfahrt und die Kaffeemaschine“.

Die Begründung des Fahrers:

„Ich will halt gesehen werden. Lieber geblendet als übersehen!“

Die Beamten gaben sich zwar beeindruckt, verwiesen jedoch auf §49a StVZO (Lichttechnische Einrichtungen) und untersagten die Weiterfahrt bis zur Teilabschaltung der Lichtparade. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet – die Polizei prüft nun, ob der LKW versehentlich als UFO gemeldet wurde.


Unsere Meinung:
Sicherheit geht vor – aber es darf auch gern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben funkeln.
Denn wer auffällt, wird nicht überfahren.
Nur vielleicht irgendwann vom TÜV erschlagen.

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